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   VGH Bayern, 23.06.2005 - 12 CE 05.1128   

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https://dejure.org/2005,67409
VGH Bayern, 23.06.2005 - 12 CE 05.1128 (https://dejure.org/2005,67409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2005 - 12 CE 05.1128 (https://dejure.org/2005,67409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 12 CE 05.1128 (https://dejure.org/2005,67409)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2005 - 12 CE 05.1128
    Weil es sich bei dieser Entscheidung um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses handelt, der nicht den Anspruch auf objektive Richtigkeit erhebt, sondern der eine angemessene Lösung zur Bewältigung der Belastungssituation enthalten muss, steht der Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwGE 109, 155 [BVerwG 24.06.1999 - 5 C 24/98] ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 2 O 20/06

    Beurteilungsspielraum, Eingliederungshilfe, Hilfeplan, Kinder- und Jugendhilfe,

    Dem Jugendhilfeträger steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (Bay. VGH, Beschl. v. 23.06.2005 - 12 CE 05.1128 -, FEVS 57, 128; Hess. VGH, Urt. v. 08.09.2005 - 10 UE 1847/04 - ; Wiesner in: Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/ Struck, SGB VIII, 2. Aufl., § 36 Rdnr. 50).
  • SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11

    Zu Leistungen der Eingliederungshilfe gehören gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §

    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handele es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebe, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthalte, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein müsse; die verwaltungsgerichtliche Überprüfung habe sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden seien, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98; dem folgend Bayerischer VGH, Urteil vom 23.6.2005 - 12 CE 05.1128; Hessischer VGH, Urteil vom 8.9.2005 - 10 UE 1647/04; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2006 - 2 O 20/06; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2008 - 12 E 1047/07; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08).
  • OVG Sachsen, 23.09.2016 - 4 A 114/15

    Kostenerstattung; Dyskalkulie-Therapie; Unaufschiebbarkeit; Verletzung der

    32 b) Der Anspruch aus § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII ist nicht ausgeschlossen, weil die Eltern der Klägerin die Beklagte zwar vor Abschluss des Vertrages mit dem ZTR am 21. Januar 2009, aber nicht unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens des ZTR am 19. Dezember 2008 von dem Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt haben.33 ba) Wird eine Sachentscheidung des Jugendhilfeträgers durch fehlende Mitwirkung des Hilfesuchenden verhindert, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für selbst beschaffte Leistungen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juni 2005 - 12 CE 05.1128 -, juris Ls. 1.) Der Leistungsberechtigte darf die Leistungserbringung nicht selbst in vorwerfbarer Weise eilbedürftig gemacht haben.
  • VG München, 11.05.2011 - M 18 K 10.2239

    Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers; selbstbeschaffte Leistung

    Die Verwaltungsgerichte können nur überprüfen, ob die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe das Ergebnis eines kooperativen Entscheidungsprozesses war und eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation darstellt (BVerwG vom 24.6.1999, 5 C 24/98; BayVGH vom 23.6.2005, 12 CE 05.1128; BayVGH vom 21.1.2009, 12 CE 08.2731).
  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02268

    Legasthenietherapie; notwendige und geeignete Hilfeart; Hilfeplanverfahren;

    Die Verwaltungsgerichte können nur überprüfen, ob die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe das Ergebnis eines kooperativen Entscheidungsprozesses war und eine angemessene Lösung zum Bewältigen der festgestellten Belastungssituation darstellt (BVerwG vom 24.6.1999, 5 C 24/98; BayVGH vom 23.6.2005, 12 CE 05.1128).
  • VG Würzburg, 18.03.2010 - W 3 K 08.700

    Eingliederungshilfe für junge Volljährige; zulässige Selbstbeschaffung; fehlende

    Das Gericht kann nur prüfen, ob die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe das Ergebnis eines kooperativen Entscheidungsprozesses war und eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation darstellte (vgl. BVerwG U. v. 24.06.1999, FEVS 51, 152 f.; BayVGH B. v. 31.03.2004, Az: 12 CE 03.3431; BayVGH B. v. 23.06.2005, Az: 12 CE 05.1128).
  • VG Würzburg, 22.03.2011 - W 3 E 11.178

    Einstweilige Anordnung; begehrte Kostenübernahme für einen Integrationshelfer zum

    Die Verwaltungsgerichte können hierbei nur prüfen, ob die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfeleistung das Ergebnis eines kooperativen Entscheidungsprozesses war und eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation darstellte (vgl. BVerwG v. 24.06.1999 Az. 5 C 24/98; BayVGH v. 31.03.2004 Az. 12 CE 03.3431; BayVGH v. 23.06.2005 Az. 12 CE 05.1128).
  • VG Würzburg, 20.02.2012 - W 3 K 11.394

    Selbstbeschaffte Hilfe; Lerntherapie; fehlende Mitwirkung

    Ist die leistungsberechtigte Person ihren Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I nicht nachgekommen oder hat sie die Leistung nicht rechtzeitig vor Leistungsbeginn beantragt, so besteht kein Ersatzanspruch bzw. nur unter den strengen Voraussetzungen des Satzes 2 (BayVGH, B.v. 23.06.2005, Az. 12 CE 5.1128, FEVS 57, 128; OVG NW, B.v. 23.01.2009, Az. 12 A 2897/08 ).
  • VG Würzburg, 19.08.2010 - W 3 K 10.884

    Kostenerstattungsanspruch bezüglich Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Die dem Verwaltungsgericht zukommende Prüfungskompetenz erschöpft sich daher darin, ob die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe das Ergebnis eines kooperativen Entscheidungsprozesses war und eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation darstellte (vgl. BVerwG v. 24.06.1999 FEVS 51, 152 f; BayVGH v. 31.03.2004 Az: 12 CE 03.3431; BayVGH v. 23.06.2005 Az: 12 CE 05.1128).
  • VG Würzburg, 04.11.2010 - W 3 K 09.835

    Kinder - und Jugendhilferecht; Unterbringung in einem Internat; selbstbeschaffte

    Die Verwaltungsgerichte können hierbei nur prüfen, ob die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe das Ergebnis eines kooperativen Entscheidungsprozesses war und eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation darstellte (vgl. BVerwG v. 24.06.1999 5 C 24/98; BayVGH v. 31.03.2004 Az.: 12 CE 03.3431; BayVGH v. 23.06.2005 Az.: 12 CE 05.1128).
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